Kosten

Als Kostenträger kommt die Pflegekasse mit ihren festgelegten Zuschüssen nach den jeweiligen Pflegestufen in Betracht, die Beihilfestelle des Öffentlichen Dienstes, oder auch die Sozialbehörde.

Wir kennen die Möglichkeiten der Finanzierung Ihrer Pflege.

Ihre individuelle Situation ist sehr entscheidend, gerne beraten wir sie dabei.

 

Kosten pro Tag / Stand: Januar 2025

 

Pflege-grad

Pflege-
kosten

Ausbild-ungs-umlage

Unter-
kunft u. Verpfle-gung

Investi-tionskosten

Tages-satz

1

39,78 €

1,14 €

15,53 €

7,92 €

64,37 €

2

51,88 €

1,14 €

15,53 €

7,92 €

76,47 €

3

57,16 €

1,14 €

15,53 €

7,92 €

81,75 €

4

64,13 €

1,14 €

15,53 €

7,92 €

88,72 €

5

73,67 €

1,14 €

15,53 €

7,92 €

98,26 €

 

Die Pflegekosten der Pflegegrade 2-5 werden grundsätzlich mit der Pflegekasse abgerechnet, die Fahrtkosten (2,20 € pro km), die Ausbildungsumlage (1,14 € pro Tag) werden ebenso mit der Pflegekasse abgerechnet, solange das Tagespflegegeld nicht ausgeschöpft ist.

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt der Gast immer selbst – diese können aber mit den 131 € vom Entlastungsbetrag verrechnet werden.

Der Betrag für die Zusatzbetreuung demenzerkrankter Personen wird mit 11,18 € pro Tag direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

 

 

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