Als Kostenträger kommt die Pflegekasse mit ihren festgelegten Zuschüssen nach den jeweiligen Pflegestufen in Betracht, die Beihilfestelle des Öffentlichen Dienstes, oder auch die Sozialbehörde.
Wir kennen die Möglichkeiten der Finanzierung Ihrer Pflege.
Ihre individuelle Situation ist sehr entscheidend, gerne beraten wir sie dabei.
Kosten pro Tag / Stand: Januar 2024
-
Pflege-grad
Pflege-
kostenAusbild-ungs-umlage
Unter-
kunft u. Verpfle-gungInvesti-tions-kosten
Tages-satz
1
38,41 €
3,33 €
14,01 €
5,74 €
61,49 €
2
49,49 €
3,33 €
14,01 €
5,74 €
72,57 €
3
54,31 €
3,33 €
14,01 €
5,74 €
77,39 €
4
60,68 €
3,33 €
14,01 €
5,74 €
83,76 €
5
69,48 €
3,33 €
14,01 €
5,74 €
92,56 €
Die Tagessätze der Pflegegrade 2-5 werden grundsätzlich mit der Pflegekasse abgerechnet, die Fahrtkosten (2, 10 € pro km), die Ausbildungsumlage (3,33 € pro Tag) werden ebenso mit der Pflegekasse abgerechnet, solange das Tagespflegegeld nicht ausgeschöpft ist.
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt der Gast immer selbst.
Der Betrag für die Zusatzbetreuung demenzerkrankter Personen wird mit 9,66 € pro Tag direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.